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Fokus Abrechnung: Parodontologische Leistungen

Silke Jagnjic (foto: Jagnjic) [1]

Silke Jagnjic (Foto: Jagnjic)

Um in der eigenen Praxis Honorarverluste zu vermeiden, ist es wichtig, bei der Erbringung von PAR-Leistungen auf eine lückenlose sowie richtlinienkonforme Berechnung und Dokumentation zu achten. Zudem ist durch eine ungenügende Befundung sowie Aufklärung der Patienten der Weg in die Wirtschaftlichkeitsprüfung vorprogrammiert. Im Folgenden werden gemäß den einzelnen Behandlungsschritten abrechnungsrelevante Hinweise dargestellt und durch ein Beispiel ergänzt. Dies soll den Leser dabei unterstützen, in den Bereichen Diagnostik, Vorbehandlung sowie in der Nachbetreuung von PAR-Patienten die Abrechnungspositionen korrekt anzusetzen oder aber, diese nicht zu vergessen.

Eingangsdiagnostik
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Anamnese dienen, neben der eingehenden Untersuchung, die Aufnahme des PSI-Befunds, die Röntgendiagnostik und die Vitalitätsprüfung der einzelnen Zähne zur Feststellung einer vorliegenden parodontalen Erkrankung.

Initialbehandlung
Bei Einleitung einer Parodontitis-Therapie sind zwingend die GKV-PAR-Richtlinien zu beachten, insbesondere Punkt 4: Mitwirkung des Patienten. Des Weiteren hat die Aufnahme des Mundhygiene-Befunds zu erfolgen und muss zudem dokumentiert werden.

Anders als in der GOZ bietet uns der Bema für die vorgeschriebene PAR-Vorbehandlung zur Erlangung der ausreichenden Mundhygienesituation keine Abrechnungspositionen. Eine Privatvereinbarung für ein individuelles Vorbehandlungskonzept (PZR, Keimbestimmung, MH-Instruktionen etc.) ist bei einem GKV-Patienten unerlässlich. Die konservierenden/chirurgischen Behandlungsmaßnahmen sind vor PAR-Therapiebeginn zu erbringen und abzuschließen.

Therapie
Die eigentliche PAR-Therapie erfolgt bei einem GKV-Patienten zunächst im geschlossen Verfahren nach den Gebührennummern (P200/P201). Sollte im Anschluss eine Ergänzung der Therapie aus medizinischer Sicht erforderlich sein, so kann diese nach den Bema-Nummern P202/P203 innerhalb von drei Monaten beantragt werden.

Jegliche Augmentationen, Bindegewebstransplantate, gewebeschonende Verfahren und Dekontamination (zum Beispiel mittels Laser, Vector) sowie auch zu behandelnde Zähne, die außerhalb des Wirtschaftlichkeitsgebots liegen, sind mit dem Patienten privat nach Paragraf 4 Absatz 5 BMV-Z und Paragraf 7 Absatz 7 EKV-Z zu vereinbaren.

Die GOZ bildet diesbezüglich eine vielfache Auswahl an Berechnungsmöglichkeiten zur PAR-Therapie ab (4070 ff., Laserzuschlag, OP-Zuschläge etc.). Leistungen, die nicht in der GOZ beschrieben sind, zum Beispiel die Behandlung einer Periimplantitis, werden analog nach Paragraf 6 Absatz 1 GOZ berechnet.

Nachbehandlung
Die Nachbehandlung beinhaltet das Entfernen von Fäden sowie Verbänden und die Applikation von Medikamenten und wird im Bema nach P111 und in der GOZ nach 4150 berechnet.

Erhaltungstherapie
Um die Gefahr eines Rezidivs zu minimieren, ist eine Erhaltungstherapie beziehungsweise eine unterstützender Parodontitistherapie (UPT) unumgänglich. Der Bema gibt lediglich unzureichende Berechnungsmöglichkeiten, wie die halbjährliche Untersuchung nach 01, die jährliche Zahnsteinentfernung und den zweijährlichen PSI-Code. Die Abrechnung einer medizinisch sinnvollen Erhaltungstherapie ist in der GOZ gegeben (1000 ff., 4000 ff.) und mit einem GKV-Patienten privat zu vereinbaren (siehe das untenstehende Abrechnungsbeispiel).

Fazit
Zur Durchführung einer umfassenden und richtlinienkonformen PAR-Therapie, sollten vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten das individuelle Behandlungskonzept besprochen und schriftlich fixiert werden. Zu guter Letzt sichert ein spezielles Recall-System zur Nachsorge das Behandlungsergebnis ab und unterstützt den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis.
Silke Jagnjic, Offenbach

Zu unserer Autorin
Silke Jagnjic ist Senior Consultant sowie ZMF/ZMV bei der Prodent Consult und leitet den Bereich Abrechnungsservice.

E-Mail: info@prodent-consult.de [2]

Abrechnungsbeispiel

Therapie: geschlossene Kürettage im Oberkiefer

Bema   GOZ  
       
OK, UK 1x 108 (einschließlich) OK, UK 1x 4040 (einschließlich)
18-28 8x I (40) 18-28 2x 0080 (O)
      16x 0090 (I)
13-23 6x P200 (Kür) 13-23 6x 4050 (Zst)
15,25   15,25 6x 4070 (Kür)
      6x 4080 (Ging)
16-18      
26-28 6x P201 (Kür) 16-18  
    26-28 6x 4055 (Zst)
      6x 4075 (Kür)
      6x 4080 (Ging)