Existenzgründung: Es geht auch mit „low budget“

Unter Leitung von Fachzahnärztin Sabine Steding konnte die dritte Auflage des Zukunftskongresses „Beruf und Familie“ von BZÄK und Dentista sowie mit Unterstützung des BdZA unter dem Dach des Deutschen Zahnärztetages in Frankfurt erneut großen Erfolg verbuchen: Kurz vor Beginn waren bereits ausnahmslos alle Plätze besetzt.

Veranstalter und Referenten hatten ein Mut machendes Programm zusammengestellt (von links): FZÄ Sabine Steding, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Birgit Wolff, Dr. Doris Seitz, Prof. Dr. Christoph Benz und Dr. Susanne Fath. © DGZMK/Spillner

Veranstalter und Referenten hatten ein Mut machendes Programm zusammengestellt (von links): FZÄ Sabine Steding, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Birgit Wolff, Dr. Doris Seitz, Prof. Dr. Christoph Benz und Dr. Susanne Fath. © DGZMK/Spillner

Volles Haus beim 3. Zukunftskongress Beruf und Familie auf dem Zahnärztetag

Mehr als 60 vor allem junge Zahnärztinnen und Zahnärzte ließen sich von Tipps, Berichten, Zahlen und Fakten über Existenzgründung, Finanzierung, Mutterschutzgesetz, Verträge, Gehälter und Wege in die Standespolitik informieren.

In seiner Begrüßung seitens der BZÄK machte Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich deutlich, dass die Zukunft der jungen Generation der Bundeszahnärztekammer besonders am Herzen liege und er sich wünsche, dass sich die jungen Kolleginnen und Kollegen aktiv an der Standespolitik beteiligten. Die Veranstaltungsreihe „Zukunftskongress Beruf und Familie“ werde gemeinsam mit dem Dentista e.V. gestaltet, da „Dentista Expertenwissen mit einbringt und die Zusammenarbeit gut funktioniert.“

„Wir haben einen tollen Beruf!“

Die Präsidentin des Verbands, Dr. Susanne Fath, begrüßte die Teilnehmer mit Begeisterung für ihr Fach: „Wir haben einen tollen Beruf!“ In der Ausbildung lerne man viele Aspekte der Rahmenbedingungen für eine Zahnarztpraxis allerdings nicht, daher übernehme diese Kongressreihe einen Teil der Aufgabe, fundiertes Expertenwissen zu übermitteln. Sie rief dazu auf, an der Sicherung der Freiberuflichkeit mitzuarbeiten und die Zukunft gemeinsam mitzugestalten.

Teurer Tresen? Ein schöner Schreibtisch tut es auch!

Auf besonders großes Interesse beim diesjährigen Zukunftskongress in Frankfurt stieß der Vortrag von BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz, der unter dem Titel „Startup Praxis – low budget“ von der aus interessierter Seite verbreiteten Vorstellung von notwendigerweise teurer Praxisgründung befreite, Beispiel: „Beim Tresen könnt ihr richtig Geld versenken!“ Ein schöner einfacher Schreibtisch tue es auch. Eine Existenzgründerpraxis könne sehr wohl mit gebrauchten Einheiten starten („Das Stuhldesign können Patienten gar nicht beurteilen“) – und dennoch Zahnmedizin auf dem aktuellen Stand leisten. Die Sorge, sich zu verbiegen („Zuviel Kredit macht unentspannt“), um die Investitionen abzuzahlen, sei unberechtigt.

Analoges Röntgen: Noch lange nicht „verboten“

Benz empfahl, „Beratern“ mit mehr Selbstbewusstsein entgegenzutreten und sich bewusst zu sein, dass eine Zahnarztpraxis ein ständiger Entwicklungsprozess sei. Technische Erneuerungen seien im laufenden Praxisbetrieb immer möglich und manchmal ohnehin notwendig. Auch müsse unterschieden werden, was Trend und was Realität sei: Digitales Röntgen, so höre man, sei heute „der Burner“ und analoges Vorgehen demnächst verboten. Sein Kommentar: „Vergiss es!“

Musterverträge sind nicht individuell genug

Gleich zwei Fachjuristen steuerten rechtliche Aspekte zu Praxisgründung und Praxisführung bei: RAin Melanie Neumann vermittelte Hinweise rund um das Thema Verträge und verwies nicht zuletzt darauf, dass man sich in der kleinen Szene Zahnmedizin meist mehr als zweimal sähe – Fairness sei also das Gebot für Absprachen. Die oft gefragten Musterverträge sah sie kritisch: „Das sind Muster für alle, gut zur ersten Information, bei Ihnen aber geht es um Ihren Einzelfall und Ihre persönlichen Bedürfnisse!“ Bei der Übersicht über notwendige und sinnvolle Verträge für Zahnärzte verwies sie auch auf den Abschluss eines Vertrages über Bildnutzungsrechte zwischen der Arbeitgeberpraxis und den Angestellten: Hier werde unter anderen auch die Nutzung der Fotos der Mitarbeiter für die Praxiswebsite und den Facebookauftritt geregelt.

Das Thema Schwangerschaft und Zahnarztpraxis muss geregelt werden

Der zweite Rechtsvortrag beleuchtete die Frage, ob die aktualisierten Regelungen im Mutterschutzgesetz das Berufsverbot für schwangere Angestellte betreffen – dies sei, so die Bilanz von RA Eike Makuth (Bundeszahnärztekammer), im Prinzip nicht der Fall. Anders als bisher wird es in Zukunft aber schon bei Schaffung eines Arbeitsplatzes notwendig sein, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, bisher war dies erst im Fall einer Schwangerschaft gefordert. Der Ausschuss „Beruf, Familie und Praxismanagement“ möge sich nicht zuletzt mit der Überlegung befassen, wie das Thema Schwangerschaft auf der Grundlage der modifizierten gesetzlichen Regelungen in Zukunft betrachtet werden soll.

Der Weg in die Standespolitik führt über die Ausschuss-Arbeit

Nach einer Übersicht von Petra Knödler (ApoBank) über Aspekte zur Vereinbarkeit von Praxisfinanzierung und Familiengründung erzählte Dr. Doris Seitz über ihren Weg in die Standespolitik: Begonnen habe alles mit Ausschuss-Arbeit, letztlich habe sich dann alles in weiteren Schritten ergeben. „Nun bin ich Vorstandsmitglied“, sagte sie, und: „Dass das so viel Spaß macht, hätte ich nie gedacht!“

Abschließend stellte Birgit Wolff die Ergebnisse der Dentista Gehaltsumfrage vor. Die ermittelten Ergebnisse seien, wie weitere Erhebungen zeigten, recht repräsentativ und im Detail auf der Website Dentista.de im Bereich Aktuelles nachzulesen. Die Detailauswertung auch unter dem Aspekt Zufriedenheit mit dem Einkommen habe unter anderem gezeigt, dass nicht zuletzt in dieser Hinsicht die Landzahnarztpraxis die Hitliste anführe.

Empörung angesichts der Gehälter junger Zahnärzte

Unter den Gästen des Zukunftskongresses war auch BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel, der auf die Ergebnisse der IDZ- und der Dentista-Studie zu den Einkommen junger Zahnärzte mit Empörung reagierte: Es treibe ihm die Schamesröte ins Gesicht, was manche jungen Kolleginnen und Kollegen an Verdienst erhielten. Die Zeit der Vorbereitung auf den Beruf solle ein Motivationsschub sein und kein Motivationsfrust, sie seien die Zukunft des Berufsstandes und hätten Anspruch darauf zu lernen, was einen tüchtigen Zahnarzt und Generalisten ausmache sowie grundlegend ethische Grundsätze. Und auch er machte den anwesenden jungen Kolleginnen und Kollegen Mut, sich berufspolitisch zu engagieren und damit die berufliche Zukunft selbst zu gestalten.

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