- Chance Praxis - http://www.chance-praxis.de -

Die digitale Praxis – rechtlich abgesichert

Die gesetzlichen Anforderungen stellen heutzutage eine immer größere Herausforderung für Zahnarztpraxen dar. Neben einer reibungslosen und strukturierten Patientenversorgung und Abwicklung gilt es, zahlreiche Richtlinien, Gesetze und Verordnungen zu befolgen. Fristen für regelmäßige Hygieneschulungen, Mitarbeiterunterweisungen und Instrumentenwartungen müssen eingehalten und schriftlich belegt werden. Steht eine Praxisbegehung an, gibt es kein Pardon.

Dann gilt es nachzuweisen (siehe unten Punkt 1), dass die folgenden gesetzlichen Verordnungen penibel genau eingehalten wurden und den Anforderungen der Gesundheitsämter, Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht gerecht werden, beispielsweise Infektionsschutzgesetz, Röntgenverordnung oder Strahlenverordnung.
Denn entdeckte Mängel können für die Praxis ernsthafte Folgen haben – von Ordnungsgeldern bis hin zur Einschränkung der Praxistätigkeit oder gar Schließung. Die KZVen haben zwar keinen Rechtsanspruch auf Kontrollen, doch kooperativer Umgang mit ihnen ist dennoch ratsam. Wer sich sperrt, riskiert schlimmstenfalls seine Abrechnungsgenehmigung.

Sollten eindeutige Mängel in einem oder mehreren Bereichen bestehen, muss die Praxis bestenfalls mit einem Ordnungsgeld und schlimmstenfalls sogar mit der Praxisschließung rechnen. Schon lange handelt es sich bei dieser Thematik nicht nur etwa um ein Kür-, sondern um ein Pflichtelement des Qualitätsmanagements.

Den gesetzlichen Prüfungen gelassen entgegenblicken zu können – ist das trotzdem möglich?
Die Lösung QM-Assist light hilft, den Überblick im Dschungel der Vorschriften zu behalten. Aus einer Vielzahl gesetzlich vorgeschriebener oder organisatorisch notwendiger Themengebiete wie Hygiene, MPG oder QM wählt er genau die Aufgaben aus, die praxisrelevant sind. Damit diese Aufgaben im Praxisalltag nicht übersehen oder gar vergessen und nachweisbar umgesetzt werden, dafür sorgen verschiedene Funktionen:
• Aufgabenverwaltung mit Zuordnung von verantwortlichen Mitarbeitern oder Rollen
• Vertretungs- und Kontrollregelung
• Eskalationsmöglichkeit von Aufgaben mit Benachrichtigung

Beata Luczkiewicz [1]

Beata Luczkiewicz beobachtet aus der Perspektive eines Insiders den Wandel im Gesundheitswesen.

Für den schnellen Überblick und Nachweis über die verwendeten Medizingeräte und Gefahrstoffe verfügt der QM-Assist light über
• Geräteverwaltung zur Erstellung eines Bestandsverzeichnisses (nach Paragraf 8 MPBetreibV)
• Gefahrstoffverzeichnis nach Gefahrstoffverordnung 2010

Gar keine Frage, bei dem Hygienemanagement ist das ganze Praxisteam gefordert, auch wenn die Verantwortung letztlich der Praxischef trägt. Inhaltlich geht es um viel mehr als nur um das klassische Händewaschen und die Händedesinfektion. Fakt ist: Die Einhaltung der Richtlinien und eine gute Dokumentation dienen den Praxen auch als Schutzschild für den Fall, dass Patienten klagen. Der QM-Assist light unterstützt hierbei durch einen speziell für Zahnarztpraxen konzipierten Hygieneplan (siehe unten Punkt 2), der zudem individuell auf ihre Praxis abgestimmt werden kann.

Praxen, die
• aktive Medizinprodukte (alle MP mit Stecker) in der Praxis betreiben,
• Gefahrstoffe lagern,
• nach Hygienerichtlinien arbeiten,
• den gesetzlichen Anforderungen nachkommen,
• einen Überblick und eine klar definierte Aufgabenverteilung benötigen,
finden mit QM-Assist light die organisatorische Unterstützung, die sie zur Umsetzung eines rechtskonformen Praxismanagements benötigen.

1. Beweislastumkehr: Das Patientenrechtegesetz sieht für bestimmte Rechtsfälle ärztlicher Behandlungsfehler den Arzt in der Nachweispflicht, dass er ordnungsgemäß und damit auch hygienisch einwandfrei gearbeitet hat.

2. Hygieneplan: Der Zahnarzt ist als Unternehmer verpflichtet, in einem Hygieneplan und in Betriebsanweisungen Verhaltensregeln und Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Ver- und Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung sowie Anweisungen für Notfälle und für die arbeitsmedizinische Vorsorge festzulegen. Er muss seinen Mitarbeitern bei ihrer Einstellung, bei Veränderungen in ihrem Aufgabenbereich und bei Einführung neuer Arbeitsverfahren anhand eines Hygieneplans geeignete Anweisungen und Erläuterungen erteilen.

Zur Person:
Beata Luczkiewicz (43) beobachtet aus der Perspektive eines Insiders für Marketing & Kommunikation den Wandel des Gesundheitswesens. Als Diplom-Sozialwissenschaftlerin sammelt sie seit mehreren Jahren Branchenerfahrungen bei CompuGroup Medical Dentalsysteme.