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Das Einstiegsgehalt der Assistenten – wer bietet weniger?

Neulich auf der Abschlussfeier zum zahnmedizinischen Staatsexamen: Eine Gruppe frisch gekürter Jungzahnärzte und -zahnärztinnen unterhält sich über die nun unweigerlich anstehenden beruflichen Perspektiven und Möglichkeiten. Dabei stellt sich recht schnell heraus, dass das Gros der Beteiligten sich in den Bewerbungsdschungel der niedergelassenen Praxen stürzen will oder schon gestürzt hat. Nur wenige planen, ihre ersten beruflichen Schritte in den wohlbekannten Mauern des Universitätsklinikums zu tun.

Bei den Kandidaten, die nach einer geeigneten Praxis suchen, stehen zwei essenzielle Fragen im Raum: „Was für eine Praxis suche ich?“ und „Wie viel Gehalt bekomme ich?“. Beide Aspekte sind enger miteinander verknüpft, als die Praxissuchenden wahrscheinlich vermutet hatten. Die meisten Assis­tenten, die nach dem zahnmedizinischen Studium frisch von der Universität kommen, möchten sich in einer Praxis erst einmal so viel zahnärztliches Können und Wissen aneignen wie möglich – sprich sie wollen in einer allgemeinzahnärztlichen Praxis arbeiten. Hier ist in der Regel ein „Standardgehalt“ üblich, das von außen betrachtet für diesen Beruf unverhältnismäßig gering erscheint. Die Aussicht auf das große Geld nach erfolgreichem Staatexamen bleibt also erst einmal ein Wunschtraum.

Manche Neuassistenten haben Glück und erhalten ein geringfügig höheres Gehalt. Foto: DZW [1]

Manche Neuassistenten haben Glück und erhalten ein geringfügig höheres Gehalt. Foto: DZW

Manche Neuassistenten haben Glück und erhalten ein geringfügig höheres Gehalt, das sich aber nach Abzug der Steuern ebenfalls im zu vernachlässigenden Bereich beläuft. Andere wiederum bekommen einen vertraglich festgelegten, umsatzgebundenen Bonus. Das spornt sicher die Arbeitswilligkeit des Praxisneuzugangs an und ist prima vista eine Win-win-Situation für beide Seiten. Hier steht aber die Frage im Raum, was der Assistent überhaupt in der Praxis tun darf – denn die veranschlagten Umsatzzahlen sind oft so kalkuliert, dass der Assistent kaum über den festgelegten Betrag hinauskommt, wenn er seinen Patienten nicht permanent hochwertigen Zahnersatz einsetzt. Arbeitet er nun in einer Praxis, wo er hauptsächlich Provisorien herstellt, bleibt das Erreichen jeglicher Umsatzbe­teiligung völlig utopisch. Dieses Szenario ist vielleicht das unvorteilhafteste von allen: wenig verdienen und gleichzeitig wenig lernen.

Das Motto „Wenig Gehalt und dafür viel lernen“ machen sich im Gegensatz dazu häufig Spezialistenpraxen zunutze, indem sie Assistenten, die sich spezialisieren möchten, unter dieser Vorgabe einstellen. Falls diese Praxen tatsächlich eine fundierte Weiterbildung bieten, ist die Investition in eine Facharztweiterbildung diesen Preis wert – im wahrsten Sinn des Wortes. Stark zweifelhaft ist so ein Anstellungsverhältnis jedoch, wenn der junge Kollege diese versprochene Fachausbildung nicht erhält.

Wie gelingt dem neuexaminierten Zahnmediziner also ein für ihn bestmöglicher Berufseinstieg?

Er sollte sich schon vor Erhalt der Examensurkunde umhören, erkundigen und eventuell sogar in Zahnarztpraxen bewerben. Von Vorteil ist es auch, einige Vorstellungsgespräche zu führen, denn nur über den Vergleich lernt man zu beurteilen, welcher Chef und welche Praxis einem zusagen und am besten zu einem passen. Auch diejenigen, die erst nach dem Examen auf die Suche gehen – eventuell weil sie selbiges erst sicher in der Tasche haben wollen – sollten sich lieber etwas länger umsehen und nicht gleich den ersten Vertrag unterschreiben.

Und falls der gewählte Arbeitsplatz – aus welchen Gründen auch immer – einfach nicht den Vorstellungen entspricht, sollte „Assistent“ sich gut überlegen, wo seine Ziele sind. Er sollte sich keinesfalls scheuen, die ungeliebte Praxis zu verlassen, und sich eine neue stimmigere Arbeitsstelle suchen.

Denn bei all ihren Möglichkeiten und Grenzen legt man in der Assistenzzeit den Grundstein für die berufliche Zukunft.

Dr. A. Watson