Das ändert sich zum 1. August

Im August wird unter anderem das EU-Erbrecht und die Mietpreisbremse in Bayern eingeführt. (adempercem/fotolia)

Im August wird unter anderem das EU-Erbrecht und die Mietpreisbremse in Bayern eingeführt. (adempercem/fotolia)

 

Für Verbraucher ändert sich zum 1. August wieder einiges in Deutschland. Die DZW bringt für Sie die wichtigsten Neuerungen im Überblick.

 

Neues EU-Erbrecht

Ab dem 17. August gilt in Deutschland das neue EU-Erbrecht. Es regelt, welches nationale Recht angewendet wird, wenn Vermögen im EU-Ausland vererbt wird. Das neue Gesetz soll grenzüberschreitende Erbfälle vereinfachen. Haben EU-Bürger aufgrund ihres Aufenthalts die Möglichkeit nach verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften zu vererben, empfiehlt es sich schon frühzeitig zu prüfen, welches Erbrecht im konkreten Fall für die Erben am günstigsten ist.

Darüber hinaus erleichtert die neue EU-Erbrechtsverordnung die Rechtsstellung des Erblassers nachzuweisen. Dafür wird das so genannte Nachlasszeugnis eingeführt. Es enthält Angaben zum Gericht, zum Erblasser, zum Antragsteller, zu den Erben und deren Erbquote, zu Vorbehalten bei der Erbschaftsannahme, zu Nachlassgegenständen, die einem bestimmten Erben oder Vermächtnisnehmer zustehen und zur Stellung eines Testamentsvollstreckers oder sonstigen Nachlassverwalters.

Einführung des europäischen Nachlasszeugnis

Im Zuge des neuen EU-Erbrechts kommt auch das europäische Nachlasszeugnis. Dieses soll länderübergreifend vor allem den Nachweis der Erbenstellung im Rechtsverkehr erleichtern. Der Zugriff auf ausländische Bankguthaben oder die Übertragung dortiger Immobilien soll sich mit dem Nachlasszeugnis leichter gestalten.

Energetische Gebäudesanierung besser gefördert

Ab August ändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Konditionen für das Programm „Energieeffizient Sanieren“. Unterstützt werden nach Angaben der staatlichen Förderbank ab dem Stichtag energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde.

Bisher gilt hier noch der 1. Januar 1995 als Grenze. Außerdem wird der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus erhöht: Er steigt von 75.000 Euro auf 100.000 Euro.

Investitionszuschuss ist möglich

Für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien gibt es einen sogenannten Ergänzungskredit von bis zu 50.000 Euro.  Wer keinen Kredit aufnehmen möchte, kann stattdessen einen Investitionszuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit erhalten.

Vier Euro mehr Kindergeld

Nicht erst ab August, sondern rückwirkend zum Jahresanfang steigt das Kindergeld um vier Euro pro Kind. Für das erste und das zweite Kind gibt es ab 1. August je 188 Euro im Monat. Für das dritte Kind erhalten Eltern künftig 194 Euro und das ab dem vierten Kind gezahlte Kindergeld beträgt fortan 219 Euro pro Kind. Ab Anfang 2016 erhöht sich das Kindergeld nochmals um zwei Euro pro Kind.

Mietpreisbremse auch in Bayern

Neben Hamburg, Berlin und NRW wird nun auch die sogenannte Mietpreisbremse in Bayern eingeführt. Vom 1. August gilt in 144 bayerischen Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse. Bei Neuvermietungen darf die Miete laut Gesetz nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Neue Bahncards

Neuerungen gibt es auch bei der Bahn und den Bahncards. Mit neuen Varianten der Ermäßigungskarten will die Deutsche Bahn mehr Kunden an sich binden. Die Bahncards gibt es ab 1. August auch mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Jugendliche und Erwachsene haben auch die Möglichkeit, die neue Bahncard „My  BahnCard50“ zu erwerben. Sie kostet 69 Euro im Jahr und gilt bis zu einem Alter von 26 Jahren.

Änderungen beim Bafög

Ab August können Studenten auch dann Bafög bekommen, wenn sie nur eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium haben. Voraussetzung ist, dass sie dann innerhalb eines Jahres eine endgültige Zulassung erhalten. Ist das nicht der Fall, müssen sie das Geld zurückzahlen. Bisher hatten Studierende nach dem Bachelorabschluss und vor der Aufnahme des Masterstudiums häufig mit einer Finanzierungslücke zu kämpfen. Zu der bereits beschlossenen BAföG-Erhöhung um sieben Prozent kommt es allerdings erst ab 2016. cp

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