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Beliebte Selfies nicht immer erlaubt

Wenn Dritte mitfotografiert werden, genügt für die Einwilligung, dass derjenige weiß, wofür das Bild gemacht wird und sich trotzdem freiwillig vor die Linse stellt. Sicherer wäre ein schriftliches Einverständnis … (© Kalim / fotolia) [1]

Wenn Dritte mitfotografiert werden, genügt für die Einwilligung, dass derjenige weiß, wofür das Bild gemacht wird und sich trotzdem freiwillig vor die Linse stellt. Sicherer wäre ein schriftliches Einverständnis … (© Kalim / fotolia)

Für ein gelungenes Selfie ist nicht nur der Blickwinkel entscheidend, sondern auch der passende Hintergrund. Gemeint ist hier nicht etwa die Farbauswahl, sondern das, was mitfotografiert wird. Schnell tappen Nutzer in eine Rechtsfalle, denn beim Selfie gelten die gleichen Regeln wie beim normalen Fotografieren, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke (Köln) zu möglichen Fallstricken bei Selbstportraits in der Öffentlichkeit. Worauf Selfie-Fotografen achten sollten.

So sind zum Beispiel Urheberrechte an Kunstwerken sind genauso zu beachten wie die Persönlichkeitsrechte Dritter. Das Massenphänomen Selfie hat mittlerweile sogar dazu geführt, dass es an bestimmten Orten explizite Verbote gibt, zum Handy oder immerhin zur Selfie-Stange zu greifen.

Achtung beim Selfie vor einem Kunstwerk
Wer sich vor einem Gebäude oder vor einem Bild fotografieren lässt, sollte folgende Grundregel beachten: Wird das Selfie an einem öffentlich zugänglichen Ort hergestellt, ohne dass besondere Hindernisse wie zum Beispiel Zäune überwunden werden, dann ist dies grundsätzlich rechtmäßig. Im Museum, im Schlossgarten oder in anderen geschlossenen Einrichtungen, ist das Hausrecht zu beachten. Nicht selten liegt hier ein Fotografie-Verbot vor. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss mit einer teuren Abmahnung rechnen.

Achtung bei Tattoos
Zu den Kunstwerken können auch aufwendige Tattoos zählen. Viele Nutzer präsentieren stolz in den sozialen Netzwerken ihre neueste Errungenschaft und denken dabei gar nicht daran, dass es sich dabei ebenfalls um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Hat der Tätowierer nicht in die Veröffentlichung des Tattoos eingewilligt, kann der Nutzer vom Künstler abgemahnt werden. Anders sieht es aus, wenn das Tattoo lediglich sichtbar ist, weil die abgebildete beispielsweise ein T-Shirt trägt und das Tattoo nun einmal als Beiwerk auf dem Bild erscheint.

Achtung, wenn Dritte mitfotografiert werden
Wer Bilder von Dritten veröffentlicht, braucht grundsätzlich die Einwilligung der Abgebildeten. Es Ausnahme davon besteht nur, wenn die Person lediglich als Beiwerk auf dem Bild erscheint. Dies wird bei einem Selfie jedoch kaum der Fall sein. Für eine Einwilligung genügt es, dass die Person weiß, wofür das Bild gemacht wird und sich trotzdem freiwillig vor die Linse stellt. Der Fotograf sollte zu seiner eigenen Sicherheit jedoch ein ausdrückliches Einverständnis einholen.

Heimliche Selfies mit Dritten verboten
Die heimliche Aufnahme von sich zusammen mit einem Dritten ist natürlich erst recht verboten und kann zudem hart bestraft werden. Paragraf 201 des Strafgesetzbuchs sieht eine Strafbarkeit von bis zu zwei Jahren für denjenigen vor, der heimlich intime Bilder von einer Person erstellt. Intim sind die Bilder immer dann, wenn sich die Person in einer Wohnung oder einem gegen Einblicke besonders geschützten Raum befindet.

 Die bekanntesten Selfie-Verbote

  • Südkorea verbietet die Nutzung von Selfie-Stangen per Gesetz. Grund: Durch die Blutooth Funktion, die manche Sticks haben, befürchtet der Staat, dass Daten ausgespäht werden.
  • Auch im Metropolitan Museum in New York sind Selfiestangen nicht gern gesehen. Zu groß ist hier die Gefahr, dass durch das Justieren der Stangen für die perfekte Pose, Kunstwerke zerstört werden.
  • Am Lake Tahoe sind Selfies mit Bären im Hintergrund ein beliebtes Motiv bei Touristen – aber eben auch sehr gefährlich. Daher wurde die Anfertigung der „Bären-Selfies“ offiziell verboten.
  • Am Strand von Garoupe an der französischen Côte d’Azur sind Selfies komplett verboten. Ob mit oder ohne Selfie-Stange – die Badegäste sollen den besonderen Ort genießen und nicht nach dem perfekten Selfie suchen, so die offizielle Begründung.
  • In Pamplona sind Selfies während des alljährlichen Stierlaufs nicht nur verboten, sondern es droht auch eine saftige Strafe. Letztes Jahr musste ein Brite, der leichtfertig inmitten der aufgebrachten Stiere ein Selfie von sich anfertigte, 3.000 Euro Strafe zahlen.
  • Der Bundesstaat New York hat beliebte „Tiger Selfies“, die Menschen in Wildgehegen von den wilden Tieren und sich gemacht haben, verboten. Hier droht eine Strafe von bis zu 1.000 Dollar. (JEB)

Spezielle Selfie-Verbote
Gerade bei beliebten Events wie dem Stierlauf in Pamplona oder dem Filmfestival in Cannes sind Selfies häufig verboten (siehe Info-Kasten). Sei es aus Sicherheitsgründen oder weil die zahlreichen Selfie-Knipser das Ambiente stören. Was auf den ersten Blick übertrieben scheint, ist jedoch angesichts der zahlreichen Unfälle, die aus Unachtsamkeit beim Anfertigen eines Selfies geschehen, in manchen Fällen durchaus sinnvoll.

Rechtsanwalt Christian Solmecke, Köln

Rechtsanwalt Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke [2] und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist RA Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.