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Befreiungsantrag bei jedem Arbeitgeberwechsel nötig – FVDZ Bayern informiert über wichtige Änderungen für angestellte Zahnärzte

Foto: Gerd Altmann / pixelio.de [1]

Neu: Wichtige Änderungen im Befreiungsrecht der Rentenversicherung. Foto: Gerd Altmann / pixelio.de [2]

Aufgrund diverser Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom Oktober 2012 (Az.: B 12 R8/10 R, B 12 3/11 R und B 12 R 5/10 R) ergeben sich einige wichtige Änderungen im Befreiungsrecht der Rentenversicherung. Darüber informiert der Landesverband Bayern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) aktuell seine Mitglieder in einem Rundschreiben. Diese Änderungen seien für angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte wichtig.

Nach diesen Änderungen gilt eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach Paragraf 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) stets nur für das konkrete Beschäftigungsverhältnis beim jeweiligen Arbeitgeber. Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, also Zahnärzte, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte etc., müssen daher bei jedem Beschäftigungswechsel zwingend eine neue Befreiung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen, heißt es im Schreiben. Unter Beschäftigungswechsel sei dabei grundsätzlich jeder Arbeitgeberwechsel zu verstehen.

Eine erneute Befreiung könne auch bei einem Wechsel der Tätigkeit beim selben Arbeitgeber erforderlich werden, daher empfehle sich vorsorglich auch hier eine erneute Antragstellung. Gleiches gelte für selbstständig Tätige, die nach Paragraf 2 SGB VI rentenversicherungspflichtig sind (unter anderem Dozenten und Selbstständige mit einem Auftraggeber).

Werde der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der neuen Beschäftigung gestellt, wirkt die Befreiung ab Beschäftigungsbeginn, sofern auch die weiteren Voraussetzungen des Paragrafen 6 SGB VI unverändert vorliegen. Bei späterer Antragstellung wirkt die Befreiung ab dem Zeitpunkt des Antrags.

„Hinsichtlich der Auswirkungen auf zurückliegende Sachverhalte bleiben die Urteilsgründe abzuwarten“, heißt es weiter.