Abrechnungsoptimierung erhöht Wirtschaftlichkeit

nne Schuster: "Ein optimiertes Praxismanagement minimiert die Kosten und maximiert sowohl die Wirtschaftlichkeit der Praxis als auch die Patientenzufriedenheit."

Anne Schuster: „Ein optimiertes Praxismanagement minimiert die Kosten und maximiert sowohl die Wirtschaftlichkeit der Praxis als auch die Patientenzufriedenheit.“ (Foto: Schuster)

Zahnärzte können die Wirtschaftlichkeit ihrer Praxen deutlich erhöhen. Wo anzusetzen ist, um die Praxisrenditen deutlich zu steigern, erklärt Anne Schuster, Leiterin des Zahnärztlichen Honorarzentrums Büdingendent.

Mehr zu verdienen und die Wirtschaftlichkeit der eigenen Praxis zu verbessern – das wünscht sich wohl jeder Zahnarzt. Erfreulicherweise lässt sich dieser Wunsch schnell verwirklichen, wenn ein Praxisinhaber einige Tipps beim Praxismanagement und bei der Abrechnung beachtet.

Tipp 1: Honorarvereinbarungen genauer kalkulieren
Häufig verschenken Zahnärzte bares Geld, da sie das Potenzial von Honorarvereinbarungen nach GOZ Paragraf 2 Absatz 1, 2 und 3 häufig nicht konsequent genug ausschöpfen. Grundlage für die Kalkulation einer Honorarvereinbarung sollte der Stundensatz sein, den der Praxisinhaber für seine Arbeit anstrebt. Zahnärzte, die mit ihren Patienten keine zusätzliche Honorarvereinbarung treffen beziehungsweise diese ungenau kalkulieren, laufen Gefahr, unwirtschaftlich zu arbeiten.

Tipp 2: Begründen Sie Ihre Abrechnungen sorgfältig
Sehr häufig weisen Zahnärzte in ihren Abrechnungen höhere Gebührenfaktoren auf, ohne diese konkret zu begründen. Die Folge: Die Krankenversicherungen und/oder Patienten fragen nach, was den Verwaltungsaufwand der Praxis erhöht. Erbrachte Leistungen werden dann verzögert erstattet, was die Liquidität einer Praxis beeinträchtigt. Dies gilt umso mehr, wenn ein Zahnarzt immer wieder versäumt, den Anlass für höhere Gebührenfaktoren darzulegen. Zahnärzte, die schnell und ohne Zusatzaufwand ihre Gebühren beglichen bekommen möchten, sollten in jedem Fall höhere Faktoren sorgfältig begründen.

Tipp 3: Optimieren Sie Ihr Praxismanagement

Teures Fachpersonal, das nicht ausgelastet ist, Behandlungsräume, die zeitweise leer stehen, bedeuten erhebliche Kosten. Eine Möglichkeit, um diese Kosten zu minimieren und gleichzeitig die Einnahmenseite zu verbessern, besteht zum Beispiel darin, Professionelle Zahnreinigungen intensiver zu bewerben. Auf diese Weise werden sowohl das Personal als auch die Behandlungsräume besser ausgelastet.

Tipp 4: Informieren Sie Ihre Patienten über bessere Leistungen 

Die Erfahrung zeigt: Patienten sind eher bereit, höherwertige Leistungen zu beauftragen, wenn nicht die angestellte Fachkraft, sondern der Zahnarzt selbst den Patienten über die Vorteile bestimmter Leistungen informiert. Abgesehen davon ist die Information der Patienten durch den Behandler in der neuen GOZ sowieso vorgeschrieben.

Tipp 5: Gewähren Sie Ratenzahlungen

Immer mehr Patienten möchten in ihrer Zahnarztpraxis Premiumleistungen bekommen. Entsprechend häufiger sind etliche dieser Patienten bereit, die damit verbundenen Kosten zu finanzieren. Sehr oft werden sechs kostenfreie Monatsraten in Anspruch genommen. Aber selbst Finanzierungen bis zu 48 Monaten sind möglich.

Tipp 6: Intensivieren Sie Ihr Qualitätsmanagement 

Qualitätsmanagement wird zwar per Gesetz vorgeschrieben, im Alltag aber zu häufig vernachlässigt. Praxen, die ihre Abläufe systematisch hinterfragen, Standards überprüfen und Behandlungen sorgfältig dokumentieren, profitieren gleich mehrfach: Die gesamte Praxisorganisation und der Patientenservice werden optimiert. Die Behandlungsqualität wird erhöht, Praxiskosten sinken. Und die Patienten sind zufriedener, was sich neben ihrer Bindungsbereitschaft auch positiv auf die Mund-zu-Mund-Propaganda auswirkt.

Tipp 7: Rechnen Sie höhere Faktoren ab

Der Gesetzgeber prüft, wie sich die neue GOZ bewährt. Spätestens Mitte 2015 sollen die Ergebnisse dieser Prüfung diskutiert werden, um zu entscheiden, ob und wie die Gebührenordnung für Zahnärzte zu modifizieren ist. Zahnärzten ist daher zu empfehlen, nicht immer nur mit dem 2,3-fachen Faktor abzurechnen. Rechnen sie begründet öfter auch den 3,5-fachen Faktor ab, wirkt sich dies nicht nur auf die aktuelle Wirtschaftlichkeit der Praxen aus, sondern auch mittel- und langfristig. Denn es steigen die Chancen, dass der Gesetzgeber den GOZ-Punktwert an die GOÄ anpassen wird.

Fazit: Inhaber von Zahnarztpraxen, die die von ihnen erbrachten Leistungen korrekt und vollständig dokumentieren, die neue GOZ konsequent umsetzen und Honorarvereinbarungen exakter kalkulieren, verdienen letztlich mehr. Die GOZ ist die wirtschaftliche Grundlage für die Erbringung innovativer Leistungen auf hohem Qualitätsniveau. Ein optimiertes Praxismanagement minimiert die Kosten und maximiert sowohl die Wirtschaftlichkeit der Praxis als auch die Patientenzufriedenheit. Somit ergibt sich eine Win-Win-Situation für Zahnarzt und Patient. Besser geht es nicht.
Anne Schuster, Büdingen

Zur Person
Anne Schuster ist Abteilungsleiterin von Büdingendent, einem Geschäftsbereich der Ärztlichen VerrechnungsStelle Büdingen.
Kontakt: 
a.schuster@buedingen-dent.de
www.buedingen-dent.de
www.meine-idee-voraus.de

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