„GOZilla“ im Wartezimmer – auch Patienten müssen lernen, mit der Gebührenordnung der Zahnärzte umzugehen

ZA-Kampagne_Gozilla

Die ZA unterstützt Patienten durch die direkte Verhandlung mit dem Kostenerstatter. (Foto: ZA)

Mehr als 20 Jahre hat die „GOZ“, die Gebührenordnung der Zahnärzte, auf dem Buckel. Was hierin als abrechnungsfähige Leistung aufgeführt wird, ist ebenso veraltet wie die Gebühren selbst. Darunter leiden zunehmend auch Patienten. Ein Ärgernis, gegen das die Zahnärzte Sturm laufen – bislang erfolglos. Den Fluchtweg aus dem Gebührendschungel zeigt eine in der Öffentlichkeit unbekannte Organisation: die Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft (ZA).

Das Honorarmonster „GOZilla“ schreckt vor allem privat- und zusatzversicherte Patienten. Deren Arztrechnungen werden immer wieder von den Kostenerstattern beanstandet, weil moderne Behandlungsmethoden mit der veralteten GOZ schwer abzurechnen sind. Reklamationen sind nicht nur ärgerlich, sie belasten auch das Vertrauen zwischen Arzt und Patienten. Denn auch wenn der Zahnarzt vollkommen gebührenkonform liquidiert hat – es ist seine Kostenrechnung, auf der der Patient zumindest vorläufig sitzen bleibt. Wichtig ist deshalb zu erkennen, dass man es als Patient mit zwei ganz verschiedenen Ansprechpartnern zu tun hat: dem Zahnarzt als Behandler, der Krankenkasse oder Versicherung als Kostenträger.

Hier unterstützt die ZA Patienten durch die direkte Verhandlung mit dem Kostenerstatter. In acht von zehn Fällen lenken die Kostenerstatter ein, die Versicherten erhalten ihr Geld. Selbst wenn die Kostenerstatter sich trotz berechtigter Ansprüche verweigern, sollte man als Patient nicht aufgeben – es steht immer noch der Rechtsweg offen. Durch die Einschaltung eines versierten Fachanwaltes im Medizinrecht, vermittelt von der ZA, können sie letztlich doch noch an ihr Geld kommen.

Zahnärzte profitieren gleichermaßen von der ZA. Ihr Vertrauensverhältnis zum Patienten bleibt ungestört, und im Umgang mit der Gebührenordnung können sie auf die Experten der Abrechnungsgesellschaft zurückgreifen. Ein Modell mit Zukunft – auch eine neue GOZ dürfte wieder zahlreiche Ungereimtheiten aufweisen, die gerichtlich geklärt werden müssen.

Für weitere Informationen steht Dr. Susanne Woitzik von der ZA unter Telefon (0211) 56 93-223 oder der E-Mail-Adresse swoitzik@za-eg.de zur Verfügung.

 

 

 

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